Professionelle
Mediation & Co-Mediation
EINE PAARTHERAPEUTIN & JURISTIN tun SICH ZUSAMMEN!
Wollt ihr euch trennen oder seid ihr bereits getrennt?
- Möchtet ihr das Sorgerecht regeln?
- Wie stellt ihr euch die Obhut und Betreuungsregelung der Kinder vor?
- Wie sollen die Unterhaltsbeiträge festgelegt werden?
- Wie möchtet ihr die Altersvorsorge regeln?
- Wie möchtet ihr das Vermögen und die Schulden aufteilen (Güterrecht)?
- Wer soll die Familienwohnung erhalten?
- Gibt es weitere Themen, die für euch wichtig sind?
Wie läuft eine Mediation ab? Von der Anmeldung bis zur Vereinbarung.
1. Anmeldung zur Mediation
Die Kunden melden sich bei Nathalie Brady zur Vorabklärung, entweder per E-Mail oder telefonisch.
2. Erstes Mediations – Treffen
Klärung der Rahmenbedingungen, Ziele und des genauen Ablaufs der Mediation.
3. Weitere Mediations – Treffen
In mehreren Sitzungen besprechen die Parteien ihre Anliegen und arbeiten gemeinsam an Lösungen. In der Regel sind mehrere Sitzungen erforderlich, um alle Punkte umfassend zu klären.
4. Allparteiliche Mediation im sicheren Rahmen
Die Mediation wird strukturiert moderiert, wobei beide Seiten gleichwertig unterstützt werden.
5. Emotionale Unterstützung durch Co-Mediation
Trennungen sind für viele emotional belastend. Durch die Co-Mediation mit Nathalie Brady als Paartherapeutin können emotionale Momente aufgefangen werden.
6. Bedürfnisorientierte und rechtssichere Lösungen
Daniela Maag sorgt dafür, dass Vereinbarungen sowohl den Bedürfnissen der Beteiligten gerecht werden als auch rechtlich einwandfrei sind.
7. Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung (optional)
Auf Wunsch wird eine Vereinbarung erstellt, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und direkt beim Gericht eingereicht werden kann.
Die Mediationen werden nur in meiner Praxis in Zürich durchgeführt.
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Qualitätssicherung & Rahmenbedingungen
Unsere Mediationen entsprechen den Richtlinien des Schweizer Verbandes für Mediation. Wir stehen während und nach der Mediation unter Schweigepflicht. Wir können in nachfolgenden Gerichtsverfahren nicht als Zeugen oder Beraterinnen hinzugezogen werden.